Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Auf Baustellen ist die Unfallgefahr mehr als doppelt so hoch wie an anderen Arbeitsplätzen. Fast zwei Drittel der Unfälle gehen auf Planungs- und Organisationsmängel zurück. Der Bauherr ist laut Gesetz dazu verpflichtet, Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
Basierend auf meiner Spezialisierung auf diesem Gebiet übernehme ich gerne die Verantwortung für Ihre Baustelle. Durch eine professionelle Beratung können Personenschäden und Baustilllegungen verhindert und somit Kosten durch Strafen und Schadensersatzforderungen vermieden werden.
Als Bauherr sind Sie dazu verpflichtet, eine Vielzahl von Regeln einzuhalten. 1998 ist die Baustellenverordnung im Rahmender Umsetzung der EG-Baustellenrichtlinie 92/57/EWG in Kraft getreten.

